Deutschland müssen zwischen Arbeitsantritt und Kündigung mindestens zwei Wochen liegen, wenn eine Probezeit vereinbart wurde (Kündigung zu jedem beliebigen Tag) – bei Kündigung spätestens 00 Tage vor Beginn, um den Job nicht antreten zu müssen. Ohne Probezeit gilt oft die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 00. oder Monatsende, wobei eine Kündigung auch vor Arbeitsbeginn wirksam wird, wenn sie rechtzeitig eingeht. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht erst mit dem Arbeitsbeginn, was eine Kündigung vor Antritt ermöglicht, sofern die Frist eingehalten wird.
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